Stromeinspeisung ins Netz
Die Netze Hechingen GmbH & Co. KG ist Ihr kompetenter Anschluss- und Verteilnetzbetreiber für das Netzgebiet Hechingen und für die kaufmännische Betriebsführung zuständig.
Die technische Betriebsführung für Neuanmeldungen sowie Anschlussbegehren wird von unserem zuverlässigen Partner, der Netze BW, übernommen.
Anmeldung Ihrer neuen Erzeugungsanlage
Jahresabrechnung: Zählerstände korrekt ablesen
Die Jahresabrechnung/Turnusabrechnung findet jährlich anhand der Zählerstände zum 31.12. eines jeden Jahres statt.
Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, §71, Abs. 1) in der aktuellen Fassung sind Anlagenbetreiber verpflichtet, unaufgefordert spätestens bis zum 28. Februar eines Jahres alle für die Jahresabrechnung des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres erforderlichen Daten, anlagenscharf zur Verfügung zu stellen.
Der Versand einer Ablesekarte durch den Netzbetreiber ist nicht verpflichtend und stellt lediglich eine freiwillige Serviceleistung dar.
Erstmalig ab dem Jahr 2025 führen wir eine Digitalkampagne zur Ermittlung Ihrer Zählerstände durch. Wir bitten, Ihre Zählerstände online an uns zu übermitteln. Über den folgenden Link gelangen Sie zur Zählerstandeingabe: https://www.ablesen.de/hechingen/
Anlagenbetreiberwechsel: Verkauf, Übertragung, Umfirmierung oder Verwalterwechsel einer Erzeugungsanlage
Ändern sich die Eigentumsverhältnisse einer Erzeugungsanlage, müssen Sie uns, die Netze Hechingen, informieren.
Diese Meldung ist wichtig, damit eindeutig geklärt ist, wer künftig für die Anlage verantwortlich ist. Zudem kann die Einspeisevergütung erst dann an den neuen Eigentümer ausgezahlt werden, wenn der Betreiberwechsel korrekt gemeldet wurde.
Formular Anlagenbetreiberwechsel Netze Hechingen
Formular für Bank und Steuerdaten
Weitere Informationen zum Anlagenbetreiberwechsel können Sie weiter unten bei "Hilfreiche Informationen und Einspeisungsgesetze" entnehmen.
Hilfreiche Informationen und Einspeisungsgesetze
Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Stromeinspeisung von Photovoltaikanlagen“ (AGB) der Netze Hechingen GmbH & Co. KG stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:
Allgemeine Bestimmungen für die Stromeinspeisung von Photovoltaikanlagen (PDF)
Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Stromeinspeisebestätigung und gelten für alle Einspeiseanlagen im Netzgebiet der Netze Hechingen GmbH & Co. KG.
Hinweis: In den AGBs wird unter Punkt 3 auf die „Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagements (inkl. der technischen Vorgaben nach § 9 EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom“ verwiesen.
Diese Anforderungen sind auf der Website unseres technischen Betriebsführers, der Netze BW, veröffentlicht und können hier eingesehen werden:
Technische Mindestanforderungen Netzsicherheitsmanagement – Netze BW
Deutschland hat sich klar zur Förderung erneuerbarer Energien verpflichtet und erneuerbare Energieanlagen durch das EEG/KWKG gezielt gefördert.
Ein zentraler Bestandteil dieser Förderung ist die Einspeisevergütung. Betreiber von EEG- oder KWKG- Anlagen erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen festen Vergütungssatz, der bei Inbetriebnahme der Anlage für einen festen Zeitraum garantiert wird.
Ende des Förderungszeitraums: So geht es weiter
Nach 20 Jahren endet die festgeschriebene EEG-Förderung Ihrer PV-Anlage.
- Volleinspeisung mit Einspeisevergütung (Anlagen bis 100 kW Leistung):
Für Ihre Netzeinspeisung erhalten Sie weiterhin eine Anschlussvergütung von uns. Diese Werte berechnen sich an der Strombörse auf Basis des sogenannten Referenzmarktpreises. Um dies zu ermöglichen, müssen Sie Ihre Anlage nicht technisch umrüsten oder einen zusätzlichen Vertrag abschließen. - Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:
Eine weitere Option wäre, dass Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst nutzen, welches man Überschusseinspeisung nennt. Nur der überschüssige Strom wird dann zum Jahresmarktwert (Link wie oben) ermittelt und an das Stromnetz abgegeben. Für diese Umsetzung, ist zwingend eine Anpassung des Messkonzepts erforderlich – Ihr Installationsbetrieb berät Sie gerne. - Direktvermarktung:
Natürlich können Sie auch den selbst erzeugten Strom vermarkten. Das bedeutet für Sie, dass ein am Energiemarkt tätiger Direktvermarkter Ihren Strom verkauft und dafür eine Provision erhält.
Gründe für einen Anlagenbetreiberwechsel:
Verkauf oder Übertragung der Anlage:
- Das Objekt wurde verkauft.
- Eine weitere Erzeugungsanlage wurde gekauft.
Umfirmierung oder Verwalterwechsel: Besitzverhältnisse des Unternehmens werden geändert.
Erbschaft: Sie erben eine Erzeugungsanlage.
Vorgehensweise im Überblick:
1. Der bisherige Betreiber meldet uns den Wechsel
Das ist dann der Fall, wenn die bisherige Erzeugungsanlage veräußert wurde. Hier sollte nun der neue Betreiber die Einspeisevergütung erhalten.
Formular Anlagenbetreiberwechsel Netze Hechingen
2. Der neue Betreiber übermittelt uns die Unterlagen
Für die Auszahlung der Einspeisevergütung ist es wichtig, dass der neue Betreiber und das Formular zur Bank und Steuerdaten mitteilt
Formular für Bank und Steuerdaten
3. Änderung im Marktstammdatenregister
Alle Änderungen oder Ergänzungen müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert.
Unter dem folgenden Link sind alle wichtigen Änderungen ersichtlich: Betreiberwechsel | MaStR
4. Auszahlung der Vergütung
Sobald alle wichtigen Unterlagen bei uns eingereicht wurden und wir dies überprüft und hinterlegt haben, wird die Auszahlung an den neuen Anlagenbetreiber durchgeführt.
Sie planen die Installation einer Photovoltaikanlage?
Hier finden Sie Tipps und Informationen zur Installation von Photovoltaikanlagen sowie zu Kosten und Förderungen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/wissenswertes-zu-photovoltaik
Balkonkraftwerke werden auch als Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht aus mehreren Modulen mit beliebiger Leistung und einer Wechselrichternennleistung von max. 800 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 800 Watt ist ebenfalls zulässig.
Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu reduzieren.
Wissenswertes zur Installation Ihres Balkonkraftwerks
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/balkonkraftwerk-anmelden
Änderung aufgrund des Solarspitzengesetz für Neuanlagen ab dem 25.02.2025
Für PV-Neuanlagen ab dem 25.02.2025 entfällt die EEG-Vergütung bei negativen Marktpreisen. Der Zeitraum ohne Vergütung wird am Ende der Laufzeit vollständig um die vollen Viertelstunden angehängt.
Änderung der Besteuerung
Seit dem EEG 2023 entfällt die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen. Für private Anlagen bis 30 kWp kann daher die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein. Ein Wechsel ist bis 31.12. eines Jahres rückwirkend zum 01.01. desselben Jahres möglich.
Vorgehen:
1. Aktuellen Zählerstand im Kundenportal eintragen
2. Unter „Kundendaten → Daten ändern“ den Steuersatz anpassen
Eine automatische Umstellung ist aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Bitte stimmen Sie den Wechsel mit Ihrer Steuerberatung ab.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eines der wichtigsten Gesetze für den Klimaschutz in Deutschland. Es soll den Ausbau erneuerbarer Energien – also Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse – fördern und dadurch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Kohle und Gas verringern.
Was regelt das EEG?
Das EEG legt fest, wie Strom aus erneuerbaren Quellen ins deutsche Stromnetz eingespeist und vergütet wird. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Einspeisevergütung: Betreiber von Solaranlagen, Windrädern oder Biogasanlagen erhalten für ihren Strom eine feste Vergütung. Das garantiert Planungssicherheit und macht Investitionen attraktiver.
- Marktprämie: Für größere Anlagen gibt es eine Förderung über die sogenannte Marktprämie, die den Wechsel in den freien Strommarkt erleichtert.
- Netzausbau: Das Gesetz unterstützt den Ausbau und die Anpassung der Stromnetze, damit mehr erneuerbare Energien integriert werden können.
- Klimaziele: Das EEG setzt klare Ziele für die Zukunft: Bis 2030 soll der Strom in Deutschland zu mindestens 80 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Warum ist das EEG wichtig?
Dank des EEG hat sich der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland stark erhöht. Das hilft nicht nur dem Klima, sondern macht uns auch unabhängiger von Energieimporten. Außerdem schafft die Energiewende viele neue Arbeitsplätze und stärkt die Wirtschaft.
Wie wird das EEG finanziert?
Lange Zeit wurde die Förderung erneuerbarer Energien über die sogenannte EEG-Umlage finanziert, die auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Seit 2022 wird diese Umlage jedoch aus dem Bundeshaushalt übernommen, sodass Verbraucher direkt entlastet werden.
Weitere Informationen zur EEG finden Sie unter dem folgenden Link: EEG 2023
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördert eine besonders effiziente und umweltfreundliche Art der Energieerzeugung: die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Dabei wird nicht nur Strom, sondern gleichzeitig auch Wärme erzeugt – ein großer Vorteil gegenüber herkömmlichen Kraftwerken, bei denen viel Abwärme ungenutzt verloren geht.
Was ist Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)?
KWK-Anlagen nutzen die entstehende Wärme direkt weiter, zum Beispiel für die Beheizung von Gebäuden oder für industrielle Prozesse. Dadurch wird der Brennstoff besonders effizient eingesetzt und weniger Energie verschwendet. Diese Technologie trägt dazu bei, CO₂-Emissionen zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.
Was regelt das KWKG?
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sorgt dafür, dass Betreiber von KWK-Anlagen eine finanzielle Förderung erhalten. Die wichtigsten Regelungen sind:
-KWK-Zuschlag: Betreiber von KWK-Anlagen erhalten für den erzeugten Strom eine zusätzliche Vergütung.
- Netzeinspeisung: Der Strom aus KWK-Anlagen kann ins öffentliche Netz eingespeist oder direkt vor Ort genutzt werden.
- Förderung von neuen und modernisierten Anlagen: Neue oder modernisierte KWK-Anlagen bekommen finanzielle Unterstützung, um die Technologie weiterzuentwickeln und attraktiver zu machen.
- Ziele für die Zukunft: Das Gesetz soll helfen, den Anteil der KWK am gesamten Strom- und Wärmebedarf in Deutschland zu steigern und somit zur Energiewende beizutragen.
Warum ist das KWKG wichtig?
- Höhere Energieeffizienz: KWK-Anlagen nutzen Brennstoffe optimal aus und vermeiden Energieverluste.
- Klimaschutz: Durch die effiziente Nutzung der Energie werden weniger CO₂-Emissionen verursacht.
- Versorgungssicherheit: KWK-Anlagen können flexibel betrieben werden und helfen, das Stromnetz zu stabilisieren.
- Wirtschaftlicher Vorteil: Unternehmen und Haushalte mit KWK-Anlagen können von niedrigeren Energiekosten profitieren.
Wie wird das KWKG finanziert?
Die Förderung von KWK-Anlagen wird über eine Umlage auf den Strompreis finanziert, ähnlich wie früher die EEG-Umlage. Das bedeutet, dass alle Stromverbraucher dazu beitragen, die effizientere Strom- und Wärmeerzeugung zu unterstützen.
Weitere Informationen zur KWKG finden Sie unter dem folgenden Link: KWKG 2025
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das zentrale Gesetz für die Energieversorgung in Deutschland. Es legt die Regeln für die Erzeugung, den Transport, die Verteilung und den Handel von Strom und Gas fest. Ziel des Gesetzes ist es, eine sichere, kostengünstige und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Was regelt das EnWG?
Das EnWG sorgt dafür, dass der Energiemarkt in Deutschland fair, wettbewerbsfähig und zuverlässig funktioniert. Die wichtigsten Punkte sind:
- Energieversorgungssicherheit: Das Gesetz stellt sicher, dass jederzeit genug Strom und Gas verfügbar sind.
- Netzzugang für alle: Alle Strom- und Gasanbieter haben das Recht, die Netze zu nutzen. So können verschiedene Anbieter miteinander konkurrieren, was den Wettbewerb stärkt.
- Verbraucherschutz: Kunden sollen faire Preise zahlen und das Recht haben, ihren Anbieter frei zu wählen.
- Klimaschutz & Energiewende: Das EnWG unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung von CO₂-Emissionen.
- Regulierung durch die Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur überwacht den Energiemarkt und stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer die Regeln einhalten.
Warum ist das EnWG wichtig?
Das Energiewirtschaftsgesetz sorgt dafür, dass:
- Jederzeit Strom und Gas verfügbar sind
- Die Energiepreise fair bleiben
- Energie effizient genutzt wird
- Erneuerbare Energien ausgebaut werden
Weitere Informationen zur EnWG finden Sie unter dem folgenden Link: EnWG 2025
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Register für alle Strom- und Gasanlagen in Deutschland. Es wird von der Bundesnetzagentur betrieben und dient dazu, alle relevanten Daten zu Energieerzeugungs- und Verbrauchsanlagen zu erfassen.
Wozu gibt es das Marktstammdatenregister?
Das MaStR sorgt für mehr Transparenz und Übersicht im Energiesektor. In das Register müssen sich unter anderem Betreiber von Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken, Windkraftanlagen und anderen Erzeugungsanlagen eintragen. Auch Netzbetreiber und große Stromverbraucher sind dort registriert.
Durch diese zentrale Erfassung kann sichergestellt werden, dass:
- Alle Energieanlagen offiziell erfasst und geprüft werden
- Förderungen, wie EEG-Vergütungen, korrekt ausgezahlt werden
- Behörden und Netzbetreiber einen Überblick über die Stromerzeugung haben
- Die Energiewende effizient gesteuert wird
Wer muss sich im MaStR registrieren?
Die Registrierung ist für viele Energieerzeuger verpflichtend, darunter:
- Private Haushalte mit Photovoltaikanlagen
- Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW)
- Wind- und Wasserkraftanlagen
- Biogasanlagen
- Industriebetriebe mit eigenen Stromerzeugern
Auch wenn eine Solaranlage auf dem eigenen Dach nur für den Eigenverbrauch genutzt wird, muss sie im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Wie funktioniert die Registrierung?
Die Anmeldung erfolgt online über die Website der Bundesnetzagentur. Weitere Informationen zur MaStR finden Sie unter folgenden Link: MaStR
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine staatliche Behörde, die dafür sorgt, dass wichtige Infrastrukturen in Deutschland fair, sicher und zuverlässig funktionieren. Dazu gehören die Strom- und Gasnetze, Telekommunikation, Post und Eisenbahnnetze.
Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur?
Die BNetzA sorgt für Wettbewerb, Verbraucherschutz und eine stabile Versorgung in verschiedenen Bereichen:
- Energie (Strom & Gas): Sie überwacht den Energiemarkt, stellt sicher, dass die Netze sicher funktionieren, und sorgt für fairen Wettbewerb zwischen Energieanbietern.
- Telekommunikation: Sie regelt den Mobilfunk- und Internetmarkt, vergibt Frequenzen und setzt sich für einen besseren Netzausbau ein.
- Post & Paketdienste: Sie achtet darauf, dass Post- und Paketdienstleister faire Preise und gute Dienstleistungen anbieten.
- Eisenbahnen: Sie sorgt für fairen Zugang zum Schienennetz, damit verschiedene Bahnunternehmen ihre Strecken nutzen können.
Warum ist die Bundesnetzagentur wichtig?
Die Bundesnetzagentur schützt Verbraucher und sorgt dafür, dass:
- Energiepreise fair bleiben und die Versorgung sicher ist
- Telekommunikationsdienste (z. B. Internet & Mobilfunk) zuverlässig funktionieren
- Post- und Paketdienste gute Leistungen erbringen
- Der Wettbewerb zwischen Unternehmen fair bleibt
Welche Rolle spielt die BNetzA bei der Energiewende?
Gerade im Energiesektor spielt die Bundesnetzagentur eine wichtige Rolle. Sie regelt unter anderem:
- Den Ausbau der Stromnetze, damit erneuerbare Energien besser genutzt werden können.
- Die Netzentgelte, also die Gebühren, die für die Nutzung der Strom- und Gasnetze anfallen.
- Das Marktstammdatenregister (MaStR), in dem alle Strom- und Gasanlagen erfasst werden müssen.
Weitere Informationen zur BNetzA finden Sie unter dem folgenden Link: Bundesnetzagentur
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter: Herrn Adrian Blaj und Frau Sema Kaya.
Tel.: 07471 / 9365 - 2970
E-Mail: einspeiser@netze-hechingen.de